Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage bei Kündigung ohne Vollmacht

Arbeitsrecht Flensburg Jochen P. Kunze

Wird eine Kündigung ohne Vollmacht des eigentlichen Arbeitgebers ausgesprochen, so beginnt die dreiwöchige Klagefrist frühestens mit Zugang der Genehmigung des Arbeitgebers bei dem Arbeitnehmer. Im Kündigungsschutzverfahren gilt eine relativ kurze Frist zur Erhebung der Klage. Regelmäßig sind Kündigungsschutzklagen innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung beim Arbeitnehmer zu erheben. Dies dient regelmäßig der Absicherung, […]