Arbeitsentgelt in der Insolvenz
Wird das Arbeitsverhältnis durch die Insolvenz berührt? Das Arbeitsverhältnis besteht auch in der Insolvenz fort ( § 108 1 InsO). Arbeitnehmer müssen Ihre Arbeitspflicht aus dem Arbeitsvertrag erfühlen, d.h. weiterarbeiten. Sie dürfen natürlich auch erwarten, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht aus dem Arbeitsvertrag nachkommt, also der Vergütung der Arbeit durch Gehalt oder Lohn. Was passiert […]