Arbeitsentgelt in der Insolvenz

Wird das Arbeitsverhältnis durch die Insolvenz berührt?

Das Arbeitsverhältnis besteht auch in der Insolvenz fort ( § 108 1 InsO). Arbeitnehmer müssen Ihre Arbeitspflicht aus dem Arbeitsvertrag erfühlen, d.h.  weiterarbeiten. Sie dürfen natürlich auch erwarten, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht aus dem Arbeitsvertrag nachkommt, also der Vergütung der Arbeit durch Gehalt oder Lohn.

Was passiert mit meinem Gehalt oder Lohn?

Hier gibt es natürlich häufig ein Problem. Wenn der Arbeitgeber mit eineinhalb bis zwei Gehaltszahlungen im Rückstand ist, kommt die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes in Betracht. Die Ausbildung des Zurückbehaltungsrechts in Betracht. Die Ausbildung des Zurückbehaltungsrechts sollte sorgfältig geplant und artikuliert werden. Außerdem kommt eine Eigenkündig in Betracht. Jede dieser Maßnahmen sollte wohlüberlegt sein, denn hieraus können später erhebliche Nachteile im Verhältnis zur Arbeitsagentur erwachsen.

Kann ich bei Gehaltsrückstände kündigen?

Eine Eigenkündigung will gut überlegt sein. Bei voreiligen Reaktionen ohne anwaltlichen Rat droht z.B. der Verlust einer später zwischen Betriebsrat und Insolvenzverwalter vereinbaren Sozialplanabfindung und eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Eine fristlose Kündigung ist in Regelfall auch erst nach vorheriger Abmachung des Arbeitgebers möglich.

Die Möglichkeit, unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen, besteht natürlich auch in der Insolvenz fort. Jeder einzelne Arbeitnehmer sollte aber Reaktionen vorher mit dem Betriebsrat besprochen, damit die Entscheidung auf aktueller Informationsgrundlage zum Zustand des Unternehmens und dem Stand des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Insolvenzgeld – Was ist das?

Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der Arbeitsverwaltung verpflichteten Arbeitnehmer vor dem Risiko des Lohnausfalles schützen, wenn am Ende der Arbeitgeber insolvent wird. Insolvenzgeld gibt es nur für drei Monate.

Anspruchsgrundlage sind die §§ 183 ff des SGB 3.

Danach wird Insolvenzgeld gewährt bei

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Abweisung eines Antrages mangels Masse
  • Vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit bei offensichtlicher Masselosigkeit, wenn ein Insolvenzantrag nicht gestellt ist.

Wie beantrage ich Insolvenzgeld?

Der Antrag auf Insolvenzgeld ist innerhalb von 2 Monaten ab rechtskräftiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Arbeitsagentur hat dem Arbeitnehmer auf entsprechenden Antrag einen angemessenen Vorschuss das voraussichtlich zu bewilligende Insolvenzgeld zu bezahlen. Es empfiehl sich daher immer mit dem Antrag auf Insolvenzgeld gleich einen Antrag auf Vorschuss zu stellen um nicht einen zu großen Zeitraum ohne Einkünfte überbrücken zu müssen.

Wie hoch ist der Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld entspricht dem Arbeitsentgelt als Nettoentgelt, soweit es dem Insolvenzgeld-Zeitraum (drei Monate) zuzuordnen ist. Sie erhalten also grundsätzlich 96% des bisherigen Nettoentgelts. Die steuerlichen Abzüge werden allerdings vom Arbeitsamt nur unter Verwendung der Lohnsteuertabellen ermittelt. Die Vorschriften über den Lohnsteuerjahresausgleich bleiben unberücksichtigt, so dass sich im Einzelfall durch einen höheren Steuerabzug ein geringeres Nettoentgelt ergeben kann. Seit 2004 wird das Insolvenzgeld höchstens auf Grundlage eines Bruttogehalts von 5.150 Euro (West) und 4.350 (Ost) berechnet.

Insolvenzgeld – Warum bekomme ich dann nur 90% ausgezahlt?

Wenn noch nicht feststeht, ob der Arbeitgeber tatsächlich insolvent wird und wenn ja, wann, finanziert die Bank eventuell Ansprüche auf Insolvenzgeld vor.

Allerdings nur in Höhe eines Abschlags von 90% des Insolvenzgeldanspruchs.  Hiervon unabhängig erhalten alle 96% des Insolvenzgeldes. Nur nicht sofort.

Ohne diese Vorfinanzierung würde das Insolvenzgeld (selbst bei Antrag auf einen Vorschuss) erst viel später durch das Arbeitsamt gezahlt. Jeder, der einmal gehabt hat, weiß, dass eine Bank niemals zu 96% vorfinanziert.

Diese Methode ermöglicht dem Insolvenzverwalter eine Sanierung und sichert dem Arbeitnehmer eine kontinuierliche Fortzahlung des Gehaltes.

Bekomme ich mein Urlaubsgeld vom Arbeitsamt?

Das kommt drauf an. Wenn das Urlaubsgeld einmal im Jahr zu einem festgelegten Zeitpunkt gezahlt wird und dieser in den Zeitraum fällt, für den Insolvenzgeld gewährt wird, zahlt das Arbeitsamt auch Urlaubsgeld. Wird das Urlaubsgeld (Wie in manchen Tarifverträgen) pro Urlaubstag ausgezahlt, dann erstattet das Arbeitsamt nur 3/12 des für das gesamte Jahr zur Verfügung stehenden Urlaubsgeldes.

Werden meine Überstunden von der Arbeitsagentur gezahlt?

Überstunden aus der Vergangenheit werden bei der Berechnung des Insolvenzgeldes nicht berücksichtigt. Nur Überstunden, die im Zeitraum, für den Insolvenzgeld gewehrt wird, erarbeitet werden, übernimmt auch der Arbeitsagentur. Über die Überstunden aus zurückliegenden Monaten muss daher eine Regelung mit dem Insolvenzverwalter getroffen werden. Der Betriebsrat kann sich hierfür einsetzen mit dem Argument, dass Überstunden in Zukunft nur dann geleistet werden, wenn auch die offenen Forderungen aus der Vergangenheit begleiten werden.

Werden auch weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung für mich abgefühlt?

Neben dem ausfallenden Arbeitsentgelt übernimmt die Arbeitsagentur auch die Entrichtung der Pflichtbeträge zur Sozialversicherung (§ 208 SGB 3).

Informationen zum Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in Wees bei Flensburg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht Jochen-P. Kunze

Birkweg 2, 24999 Wees, Telefon: 04631 5779477

E-Mail: info@arbeitsrecht-flensburg.com

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