Lesebestätigung nicht vergessen

Wenn man sich streitet, kommt es häufig darauf an, wer für eine bestimmte Tatsache die Beweislast trägt.

Arbeitsrecht Flensburg Lesebestätigung

Darlegungs- und Beweislast auch im Kündigungsschutzverfahren

Das ist ein Thema, mit dem wir Prozessanwälte tagtäglich beschäftigt sind. So auch jetzt in einem Arbeitsgerichtsverfahren. In einem anderen Arbeitsgerichtsverfahren hat das LAG Köln dazu gerade eine Entscheidung getroffen (LAG Köln, Urteil vom 11.01.2022, 4 Sa 315/21).

Zugang eines Antrags auf Nebentätigkeitsgenehmigung nachweisen

In einem bei uns aktuell bearbeiteten Fall geht es um die Frage, ob ein angestellter Arzt einen Nebentätigkeitsgenehmigung beantragte, nachdem ihm der Arbeitgeber wegen verbotener Konkurrenztätigkeit fristlos gekündigt hat. Im Arbeitsvertrag selbst ist geregelt, das der Antrag als genehmigt gelte, wenn der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen nicht widerspreche. Primär kommt es also auf die Frage an, ob der Arzt seinen Antrag an den Arbeitgeber gerichtet hat.

Kein Anscheinsbeweis durch Absendung ohne mailer daemon

Die Versendung einer mail bedeutet nach Sicht der Arbeitsrichter noch nicht, das diese zugegangen sei. Das gilt auch dann, wenn der Versender keine Unzustellbarkeitsnachricht bekommen habe.

§ 130 BGB

Den Absender einer E-Mail treffe nach § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast für den Zugasng dieser E-mail bei dem Empfänger.

Für einen Nachweis des E-Mail Zugangs müsse der Versender die Möglichkeit der Lesebestätigung nutzen. Diese findet sich bei Outlook unter dem Menüpunkt “Optionen”. Insbesondere ein grundsätzlich wichtigen Zusammenhängen sollte also dringend von der Lesebestätigung Gebrauch gemacht werden. 

Kündigungsschutz bei Missachtung

Für unseren Mandanten ist aufgrund anderer Zusammenhänge noch nicht Hopf und Malz verloren. Neben dieser Fragestellung gibt es noch weitere wichtige Zusammenhänge, die für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eine Rolle spielen werden.

Informationen zum Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in Wees bei Flensburg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht Jochen-P. Kunze

Birkweg 2, 24999 Wees, Telefon: 04631 5779477

E-Mail: info@arbeitsrecht-flensburg.com

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