Das war ein besonderer Fall für uns. Die seit langem in der mittelständischen GmbH des Ehemanns und dessen Bruder als Finanzchefin mitarbeitende Ehefrau hatte wohl einige Jahre mit Spielsucht zu kämpfen und beschaffte sich das Geld dazu aus Umbuchungen und verschleierten Kundenzahlungen, die sie auf Ihr Konto umlenkte. Gut gemacht und lange fiel es nicht auf. Aber wie es bei Untreue immer irgendwann kommt: Eine unglückliche Kommunikation zur richtigen Zeit und zum richtigen Ort und das ganze viel auf. Das Vertrauen war verloren und in der Geschäftsführung fragte man sich, was da neben dem gerade entdeckten Fall noch so alles passiert ist.
Die Ermittlungen hierzu waren aufwändig, förderten aber immer mehr ans Tageslicht. Da brachen die Dämme auf der Vertrauensebene. War die Finanzchefin anfangs noch zerknirscht und offen für eine schnelle arbeitsrechtliche Klärung, war spätestens bei Vorliegen einer Aufhebungsvereinbarung Schluss. Nun waren wir ihr Gegner. Sag nochmal jemand; Jura sei trocken und langweilig…
Glücklicherweise ließ auch Sie sich von einem kompetenten Fachanwaltskollegen aus der Region vertreten, mit dem die Kommunikation zumindest lösungsorientiert verläuft und der nicht nur das schnelle Geld im Verfahren verdienen will, sondern auch eine gute Beratung bietet. Verhindern konnte das nicht, dass alle Betroffenen sich zumindest einmal beim Arbeitsgericht trafen und sich ins Gesicht sahen. Für jeden ein Moment der Anspannung – ganz sicher.
Zwei außerordentliche fristlose Kündigungen, vorsorglich hilfsweise jeweils noch eine ordentliche dazu – wurden von uns ausgebracht und verhandelt. Parallel bemühten sich beide Anwälte sehr konstruktiv, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. In so einer Situation hat jeder ein Interesse an Lösungen. Geht es doch neben dem Arbeitsgericht vor dem Familiengericht parallel weiter. Doch die Ansprüche, die Darlegungs- und Beweislasten, die realistisch zu erreichenden Ergebnisse und die Frage, wieviel Ressourcen investiert man in welches rechtliches Ziel, erhebt man Strafanzeige oder lässt man das lieber erst mal – das muss gut abgewogen werden und ist in solche einer verwobenen Betriebs/ Familien Konstellation besonders trickreich. Eine Gesamtlösung in kurzer Zeit ist jedenfalls im Familienrecht schwer möglich.
Wir konnten den Fall auf der arbeitsrechtlichen Ebene nach einer Verhandlung, aber zahlreichen internen Abstimmungen mit unserer Mandantschaft – der Arbeitgeberseite – und dem “gegnerischen” Anwalt zu einem vernünftigen Ende bringen. Das heißt für jede Partei auch Verzicht und Abstand nehmen von Maximalforderungen; aber Erreichen der wichtigen Ziel und wirtschaftlichen Ergebnisse. Genauso, wie es eine hohe Anforderung ist, das ganze parallel emotional aufzuarbeiten. Denn solch ein Vertrauensverstoß wiegt in der Familie natürlich viel tiefer, viel verletzender, als rein auf betrieblicher Ebene.
Für uns war dies ein besonderen Fall. Denn er war nicht nur arbeitsrechtlich anspruchsvoll, sondern auch emotional eine Herausforderung. Unseres Erachtens ist anwaltliche Beratung dann gut, wenn es nicht nur um Paragraphen und Formulierungen geht, sondern wenn man als Anwalt erkennt, was die Mandanten gerade brauchen, wo man sie in ihren Verarbeitungsprozessen unterstützen kann und wenn man bei dieser Gelegenheit dann zu einem guten Ergebnis kommt, mit dem die Mandanten am Ende zufrieden sind und abschließen können.
Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht, Kündigung, Straftaten im Arbeitsverhältnis wie Untreue, Unterschlagung und Betrug? Ansprechpartner hierfür bei Baltic-Recht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze
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