Was geschieht mit der Zahlung der Abfindung, nachdem der Arbeitnehmer in den
Bezug von ALG 2 Leistungen gerät?
Nach dem Bundessozialgericht (Urteil vom 3. März 2009 – B4 AS 47/08) mindert die
Zahlung einer Abfindung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich das
Arbeitslosengeld II, wenn die Abfindung dem Arbeitnehmer erst während des
Leistungsbezuges zufließt.
Arbeitnehmer, die aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleiches eine Abfindung
vereinbart haben, sollten daher Sorge dafür tragen, dass diese kurzfristig gezahlt
wird. Entsprechend sollten kurzfristig Vollstreckungsmaßnahmen gegen den
ehemaligen Arbeitgeber ergriffen werden, wenn dieser nicht unverzüglich zahlt.
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